Erster Abschnitt Jugendgerichtsverfassung
[ JGG Jugendgerichte ] [ JGG ] [ JGG ] [ JGG Aufgaben des Jugendrichters ] [ JGG Jugendschöffen ] [ JGG Jugendstaatsanwalt ] [ JGG Auswahl der Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte ] [ JGG Jugendgerichtshilfe ]
Zweiter Abschnitt Zuständigkeit
[ JGG Sachliche Zuständigkeit des Jugendrichters ] [ JGG Sachliche Zuständigkeit des Jugendschöffengerichts ] [ JGG Sachliche Zuständigkeit der Jugendkammer ] [ JGG Örtliche Zuständigkeit ]
Dritter Abschnitt Jugendstrafverfahren
[ Erster Unterabschnitt Das Vorverfahren(JGG) ] [ Zweiter Unterabschnitt Das Hauptverfahren(JGG) ] [ Dritter Unterabschnitt Rechtsmittelverfahren(JGG) ] [ Vierter Unterabschnitt Verfahren bei Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung(JGG) ] [ Fünfter Unterabschnitt Verfahren bei Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe(JGG) ] [ Sechster Unterabschnitt Ergänzende Entscheidungen(JGG) ] [ Siebenter Unterabschnitt Gemeinsame Verfahrensvorschriften(JGG) ] [ Achter Unterabschnitt Vereinfachtes Jugendverfahren(JGG) ] [ Neunter Unterabschnitt Ausschluß von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts(JGG) ]
Jugendgerichtsgesetz
[ Erster Teil Anwendungsbereich(JGG) ] [ Zweiter Teil Jugendliche(JGG) ] [ Dritter Teil Heranwachsende(JGG) ] [ Vierter Teil Sondervorschriften für Soldaten der Bundeswehr(JGG) ] [ Fünfter Teil Schluß- und Übergangsvorschriften(JGG) ]
Zweiter Teil Jugendliche
[ Erstes Hauptstück Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen(JGG) ] [ Zweites Hauptstück Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren(JGG) ] [ Drittes Hauptstück Vollstreckung und Vollzug(JGG) ] [ Viertes Hauptstück Beseitigung des Strafmakels(JGG) ] [ Fünftes Hauptstück Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind(JGG) ]
Erstes Hauptstück Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
[ Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften(JGG) ] [ Zweiter Abschnitt Erziehungsmaßregeln(JGG) ] [ Dritter Abschnitt Zuchtmittel(JGG) ] [ Vierter Abschnitt Die Jugendstrafe(JGG) ] [ Fünfter Abschnitt Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung(JGG) ] [ Sechster Abschnitt Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe(JGG) ] [ Siebenter Abschnitt Mehrere Straftaten(JGG) ]